Ein angesehener, prominenter Anwalt wurde vom Landgericht München schuldig gesprochen, weil er eine von ihm betreute Person mithilfe eines weiteren Komplizen um ihr Vermögen in Höhe von 380 000 Euro gebracht hat. Das Urteil war eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 11 Monaten – ausgesetzt auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt.
Dieses Urteil ist für mich unverständlich. Nach meinem Rechtsempfinden ist bei einem Anwalt, der eine Treuhänderstellung gegenüber seinem Mandanten innehat, ein besonders strenger Maßstab an seine Ehrlichkeit und Korrektheit anzulegen.
Die Gefängnisstrafe hätte vollzogen, dem Anwalt hätte die Zulassung entzogen werden müssen.
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung