Vor 10 Jahren, am 24. Juli 2019, geschah in Duisburg anlässlich der Loveparade ein entsetzliches Unglück. 21 Tote und über 650 Verletzte waren zu beklagen. Sieben Personen wurden angeklagt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Bei vier Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt – aus welchen Gründen auch immer.
Nun wird auch auch das Verfahren gegen die restlichen drei
Angeklagten eingestellt mit folgender Begründung: Wegen der Corona-Pandemie ist in den nächsten drei Monaten kein Urteil mehr möglich, und fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung verjähren nach zehn Jahren.
Zehn Jahre lang war es unserer Justiz nicht möglich, ein Urteil zu fällen. In zehn Jahren war es nicht möglich festzustellen, ob und in welchem Maße jemanden eine Schuld am Tod von 21 Menschen und an der Verletzung von 650 Menschen trifft.
Ein Trauerspiel! Ein Armutszeugnis für unsere Justiz!
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung