Eine Seniorin aus dem Saarland klagt gegen Sparkasse. Es genügt ihr nicht, dass sie in persönlichen Schreiben korrekt mit Frau Krämer angesprochen wird. Ihr missfällt, dass die Sparkasse auf dem Überweisungsträger oder anderen Formularen nur Kunde, Sparer, Einzahler, Kontoinhaber schreibt. Sie verlangt, dass auch hier die weibliche Form mit aufgeführt werden muss. In zwei Instanzen hat die Dame schon verloren. Jetzt ist ihre Klage vor dem Bundesgerichtshof.
Es wundert nicht, dass unsere Gerichte überlastet sind und Jahre brauchen, wichtige Prozesse zu Ende zu führen, wenn sie mit so einem Schmarrn zugemüllt werden.
Ich würde wünschen, dass die streitbare Seniorin auch in letzter Instanz verliert und ich würde ferner wünschen, dass sie alle Verfahrenskosten tragen müsste.
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung