Ein Kaufhaus in Münchens Innenstadt hat wegen des Lockdowns seit Mitte Dezember sein Geschäft geschlossen. Pflichtgemäß erstellte es trotzdem Anfang Februar 2021 seine monatliche Umsatzsteuer-Erklärung für den vergangenen Monat Januar. Logischerweise war da kaum was zu melden. Dies hinderte aber den zuständigen Finanzbeamten nicht, folgenden individuellen Brief zu schreiben: „..es wurde für o.g. Anmeldungs-Zeitraum ein deutlich geringerer Umsatz als üblich erklärt. Bitte teilen Sie mir bis 26. 2. 2021 die Gründe hierfür schriftlich mit…“. Ja wo lebt dieser Mensch denn? Ist an dem völlig vorbei gegangen, dass Münchens Kaufhäuser seit Monaten geschlossen sind und deshalb keine Umsätze erzielen? Ich weiß leider nicht, ob dieser pflichtbewusste Beamte wegen dieses tollen Arbeitseinsatzes befördert worden ist.
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung
Max meint
Anmerkungen eines Weilheimers zur öffentlichen Ordnung